Die Debatte um die Frage, ob Einkommen und Vermögen „gerecht“ verteilt sind, führt häufig zur Forderung nach Umverteilung. Dies widerspricht jedoch den Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft: Freiheit und Verantwortung. […] Vermögenspolitik bedeutet eben nicht, über das Steuersystem oder soziale Sicherungssysteme dauerhaft Vermögen umzuverteilen, sondern geeignete Rahmenbedingungen für die notwendige Bildung von Vermögen bzw. Privateigentum zu schaffen – und eventuell eine zeitlich begrenzte, staatliche Starthilfe zu gewähren. […] In der Geschichte der Bundesrepublik fokussierte sich die Vermögenspolitik vor allem auf die Bildung von Geldvermögen, zum Beispiel durch das Sparprämiengesetz, sowie von Grund- und Wohnungsvermögen, etwa durch Bausparen und Eigenheimprämie. Die individuelle private Beteiligung am Produktivvermögen wurde dagegen nur selten in den Fokus genommen, so bei der Ausgabe von sogenannten Volksaktien bei Preussag (1959), Volkswagen (1961) und Veba (1965). […] Dabei wäre gerade die breit gestreute Kapitalbeteiligung an Unternehmen ganz im Sinne der Sozialen Marktwirtschaft: So könnten die Unternehmen ihre Eigenkapitalbasis verbreitern und dezentralisieren. Zudem würden die Interessenlagen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern – von „Arbeit“ und „Kapital“ – besser zur Deckung gebracht. Besonders hervorzuheben ist darüber hinaus die innere Identifikation des Einzelnen mit der Wirtschaftsordnung der Sozialen Marktwirtschaft und des Arbeitsnehmers mit dem „eigenen“ Unternehmen – wenn er sich denn an diesem beteiligt. (Lars Vogel, Geschäftsführer der Ludwig-Erhard-Stiftung, erschienen in: Die Politische Meinung (Ausgabe 540/2016))
Kommentare von Dirk Lambach