Der Frankfurter CDU-Bundestagsabgeordnete Matthias Zimmer fordert eine bessere steuerliche Förderung der Mitarbeiterbeteiligung. Da die betriebliche Altersvorsorge bislang sehr stark auf festverzinslichen und damit deutlich geringer rentierlichen Anlagen basiert, wären Anlagen in höher rentierliche Unternehmensbeteiligungen eine ideale Ergänzung und könnten zur Stärkung der Attraktivität der Betriebsrenten beitragen, so Zimmer in einer Pressemitteilung vom 24. März 2017. Derzeit befindet sich das Betriebsrentenstärkungsgesetz im parlamentarischen Verfahren mit dem der steuerfreie Höchstbetrag in der kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung von 4 auf 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze angehoben werden soll. Zimmer fordert, diese Anhebung auch für Mitarbeiterkapitalbeteiligungsmodelle nachzuvollziehen. „Mit einer steuerlichen Gleichbehandlung von betrieblicher Altersvorsorge und materieller Mitarbeiterbeteiligung könnten wir meines Erachtens beide Vorsorgemöglichkeiten stärken, wenn durch eine mögliche spätere Übertragung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung in die betriebliche Altersvorsorge keine Steuer- und Beitragspflicht ausgelöst wird“, so Zimmer weiter.